Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Erstellt am

Hochsitze werden meist aus Holz errichtet und unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Je nach Standort können sie daher unterschiedlich schnell Verwitterungserscheinungen und auch Sicherheitsmängel aufweisen. Die UVV Jagd schreibt daher eine mindestens einmal jährliche Kontrolle der Ansitzeinrichtungen vor. Die Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch vor der nächsten Benutzung beseitigt werden.

WICHTIG: Beachten Sie unbedingt die Vorschriften der UVV Jagd (VSG 4.4 § 7 Hochsitze  i. V. m. § 8 Ordnungswidrigkeiten) und prüfen Sie Ihre Jagdeinrichtungen zur Ihrer eigenen Sicherheit!

Die jeweils aktuelle UVV Jagd (VSG 4.4) sowie die für die Hochsitzkontrolle und -reparatur ebenfalls relevante Broschüre „Sichere Hochsitzkonstruktion“ finden Sie auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG): www.svlfg./jagd